Förderungen für Solartechnik
der Staat hilft Ihnen

 


Haben Sie keine Angst vor Paragraphen; wir helfen Ihnen.

Warum lassen Sie nicht einfach einen Teil Ihrer Solaranlage vom Staat finanzieren? Dabei dreht es sich um Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen.

Seit dem 23.Juli 2001 gelten die neuen:

"Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien"

Seit ihrem Erscheinen erwarten Sie folgende Förderungssummen für die Errichtung Ihrer Solaranlage unter den ebenfalls nachfolgend aufgeführten Bedingungen:

Gegenstand der Förderung:

Als förderungsfähig wird die Errichtung von Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher- und Luftkollektoren zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme eingestuft, wenn diese Anlagen (außer Speicher- und Luftkollektoren) mit geeigneten Funktionskontrollgeräten bzw. Wärmemengenzähler ausgestattet sind.

Weiterhin werden die Errichtungen von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab einer installierten Spitzenleistung von 1 kWp (Kilowattpeak = Nennleistung der Solarmodule nach Herstellerangaben) gefördert.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen, welche:
  • Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf welchen die Anlagen errichtet werden sollen, oder
  • Energiedienstleister für die Anlagen sind, die bei den vorstehend genannten Antragsberechtigten errichtet werden sollen, sofern diese bestätigen, dass sie über die Antragsstellung in Kenntnis gesetzt worden sind.

Voraussetzung für die Förderung

Vor der erfolgten Antragsstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn wird der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages definiert. Die Planungen der Anlagen dürfen vor der Antragsstellung ausgeführt werden.

Solarkollektoranlagen werden nur gefördert, wenn der Kollektor einen Mindestertrag von 350 kWh/m2 pro Jahr erbringt (bei einem solaren Deckungsanteil von 40% für den Standort Würzburg).

Weiterhin müssen sich die Anlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieser Frist dürfen die Anlagen nicht stillgelegt werden und nur dann verkauft werden, wenn der Weiterbetrieb der Anlagen nachgewiesen wird.

Art der Förderung

Die Förderungen können in folgenden Formen erfolgen:
  • als Zuschuss
  • als Teilschulderlass

Umfang und Höhe der Förderung und Verfahren bei Zuschüssen

Die hier aufgeführten Maßnahmen können durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden (Projektförderung):

Errichtung von Solarkollektoranlagen:

Der Zuschuss beträgt DM 170,- je angefangenem m2 installierter Bruttokollektorfläche, höchstens jedoch DM 50.000,- je Einzelanlage.

Photovoltaikanlagen für Schulen:

Hier beträgt der Zuschuss DM 6.000,- je Einzelanlage.

Die Bewilligungsbehörde ist das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon: (06196) 908 625
Tefefax: (06196) 908 800 oder (06196) 94226
Internet: http://www.bafa.de

Faxabrufe:

Richtlinien:

Antragsformular für Solarkollektoranlagen:

Antragsformular für "Sonne in der Schule"
(Photovoltaik):

(0221) 303 121 91

(0221) 303 121 92


(0221) 303 121 95

Die Anträge können bis zum 15.10.2003 gestellt werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach:

  • Vorlage des Nachweises der Betriebsbereitschaft der Anlage einschließlich verlangter Funktionskontrollgeräte
  • Vorlage des Nachweises über die errichtete Kollektorfläche, der installierten Nennwärmeleistung oder der Nennleistung
  • Rechnungsstellung des durchführenden Unternehmens
  • Erklärung des Antragstellers über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel bis zum im Bewilligungsbescheid angegebenen Termin
Diese Unterlagen gelten als Verwendungsnachweis. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage in Betrieb genommen werden muss, beträgt neun Monate und wird nicht verlängert.

Darlehenskonditionen

Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten einzureichen.

Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt der Kreditzusage festgelegt und ist für die ersten 10 Jahre fest. Danach wird er neu festgelegt. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze entsprechen dem CO2-Minderungsprogramm der KfW und sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 / 7431 4214 abgerufen werden kann.

Auszahlung:

96%

Zusageprovision:

0,25% pro Monat, beginnend einen Monat nach Zusagedatum, für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Kreditlaufzeit:

maximale Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren

Finanzierungsanteil:

bis zu 100% des Investitionsbetrages

Tilgung:

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen Raten. Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Im übrigen kann der Kredit jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden.

Besicherung:

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z.B.:
- Grundschulden
- Bürgschaften

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Investor und Hausbank vereinbart.

Es handelt sich hier nur um einen Auszug aus der o.a. Richtlinie.

Vorschriften, Richtinien, Zuschüsse, Bedingungen...
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