Haben
Sie keine Angst vor Paragraphen; wir helfen Ihnen.
Warum lassen Sie nicht einfach
einen Teil Ihrer Solaranlage vom Staat finanzieren?
Dabei dreht es sich um Zuschüsse, welche nicht
zurückgezahlt werden müssen.
Seit dem 23.Juli 2001 gelten die
neuen:
"Richtlinien
zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien" |
Seit ihrem Erscheinen erwarten Sie
folgende Förderungssummen für die Errichtung Ihrer
Solaranlage unter den ebenfalls nachfolgend
aufgeführten Bedingungen:
Gegenstand
der Förderung:
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Als förderungsfähig wird die Errichtung
von Solarkollektoranlagen einschließlich
Speicher- und Luftkollektoren zur
Warmwasserbereitung, zur Raumheizung sowie
zur Bereitstellung von Prozesswärme
eingestuft, wenn diese Anlagen (außer
Speicher- und Luftkollektoren) mit
geeigneten Funktionskontrollgeräten bzw.
Wärmemengenzähler ausgestattet sind.
Weiterhin werden die Errichtungen von
netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ab einer
installierten Spitzenleistung von 1 kWp (Kilowattpeak
= Nennleistung der Solarmodule nach
Herstellerangaben) gefördert. |
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Antragsberechtigt sind Privatpersonen,
freiberuflich Tätige, sowie kleine und
mittlere private gewerbliche Unternehmen,
welche: |
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- Eigentümer,
Pächter oder Mieter der Anwesen sind,
auf welchen die Anlagen errichtet werden
sollen, oder
- Energiedienstleister
für die Anlagen sind, die bei den
vorstehend genannten Antragsberechtigten
errichtet werden sollen, sofern diese
bestätigen, dass sie über die
Antragsstellung in Kenntnis gesetzt
worden sind.
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Voraussetzung für die Förderung |
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Vor der erfolgten Antragsstellung darf mit
dem Vorhaben nicht begonnen werden. Als
Vorhabensbeginn wird der Abschluss eines der
Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und
Leistungsvertrages definiert. Die Planungen
der Anlagen dürfen vor der Antragsstellung
ausgeführt werden.
Solarkollektoranlagen werden nur gefördert,
wenn der Kollektor einen Mindestertrag von
350 kWh/m2 pro Jahr erbringt (bei
einem solaren Deckungsanteil von 40% für
den Standort Würzburg).
Weiterhin müssen sich die Anlagen auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
befinden und sind mindestens fünf Jahre
zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb
dieser Frist dürfen die Anlagen nicht
stillgelegt werden und nur dann verkauft
werden, wenn der Weiterbetrieb der Anlagen
nachgewiesen wird. |
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Die Förderungen können in folgenden Formen
erfolgen: |
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- als Zuschuss
- als
Teilschulderlass
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Umfang und Höhe der Förderung und
Verfahren bei Zuschüssen |
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Die hier aufgeführten Maßnahmen können
durch nicht rückzahlbare Zuschüsse
gefördert werden (Projektförderung): |
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Errichtung von
Solarkollektoranlagen: |
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Der Zuschuss beträgt DM 170,- je
angefangenem m2 installierter
Bruttokollektorfläche, höchstens jedoch DM
50.000,- je Einzelanlage. |
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Photovoltaikanlagen für Schulen: |
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Hier beträgt der Zuschuss DM 6.000,-
je Einzelanlage. |
Die Bewilligungsbehörde ist das
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Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: (06196) 908 625
Tefefax: (06196) 908 800 oder (06196)
94226
Internet: http://www.bafa.de
Faxabrufe: |
Richtlinien:
Antragsformular für
Solarkollektoranlagen:
Antragsformular für "Sonne
in der Schule"
(Photovoltaik): |
(0221) 303 121 91
(0221) 303 121 92
(0221) 303 121 95 |
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Die Anträge können bis zum 15.10.2003
gestellt werden.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach:
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- Vorlage des
Nachweises der
Betriebsbereitschaft der Anlage
einschließlich verlangter
Funktionskontrollgeräte
- Vorlage des
Nachweises über die errichtete
Kollektorfläche, der
installierten Nennwärmeleistung
oder der Nennleistung
- Rechnungsstellung
des durchführenden Unternehmens
- Erklärung
des Antragstellers über die
Inanspruchnahme sonstiger
öffentlicher Mittel bis zum im
Bewilligungsbescheid angegebenen
Termin
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Diese
Unterlagen gelten als Verwendungsnachweis.
Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen
die Anlage in Betrieb genommen werden muss,
beträgt neun Monate und wird nicht
verlängert. |
Die Darlehen werden von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung
gestellt. Anträge sind auf den dafür
vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen
Kreditinstituten einzureichen.
Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt der
Kreditzusage festgelegt und ist für die
ersten 10 Jahre fest. Danach wird er neu
festgelegt. Die jeweils geltenden Nominal-
und Effektivzinssätze entsprechen dem CO2-Minderungsprogramm
der KfW und sind der Konditionenübersicht
für Investitionskreditprogramme zu
entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 / 7431
4214 abgerufen werden kann. |
Auszahlung: |
96% |
Zusageprovision: |
0,25% pro Monat, beginnend einen
Monat nach Zusagedatum, für noch nicht
ausgezahlte Kreditbeträge |
Kreditlaufzeit: |
maximale Kreditlaufzeit beträgt 20
Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien
Anlaufjahren |
Finanzierungsanteil: |
bis zu 100% des Investitionsbetrages |
Tilgung: |
Nach Ablauf der tilgungsfreien
Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen
Raten. Während der tilgungsfreien Jahre
sind lediglich die Zinsen auf die
ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Im
übrigen kann der Kredit jederzeit
außerplanmäßig zurückgezahlt werden. |
Besicherung: |
Vom Kreditnehmer sind bankübliche
Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen
z.B.:
- Grundschulden
- Bürgschaften |
Form und Umfang der Besicherung werden im
Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen
Investor und Hausbank vereinbart. |
Es handelt sich hier nur um einen Auszug aus
der o.a. Richtlinie.
Vorschriften, Richtinien, Zuschüsse,
Bedingungen...
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Fragen Sie uns, wir helfen gern und
kompetent. |
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